Norm
ABGB §1077Rechtssatz
Der Vorkaufsberechtigte muss eine Klausel, die - wegen drohender Ausübung des Vorkaufsrechtes in den Drittvertrag aufgenommen - sich deshalb des drittvertraglichen Synallagmas bewegt, als kaufvertraglichen "Fremdkörper" nicht übernehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0020188Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.08.2022