Norm
StPO §293 Abs3Rechtssatz
Haben die Geschwornen im ersten Rechtsgang eine Schuldfrage bereits unkorrigierbar, weil vom Obersten Gerichtshof bestätigt, bejaht, so verfehlt eine auf dazu im Widerspruch stehende (Eventualfragestellungen) Fragestellungen im zweiten Rechtsgang abzielende Nichtigkeitsbeschwerde ihre prozeßordnungsgemäße Ausführung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0100301Dokumentnummer
JJR_19910308_OGH0002_0160OS00013_9100000_001