RS OGH 1991/3/12 10ObS76/91

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Veröffentlicht am 12.03.1991
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Norm

ASVG §99

Rechtssatz

Die Frage, ob im Zustand des Versicherten eine Besserung eingetreten ist, die die Entziehung der Leistung rechtfertigt, kann nicht ausgehend vom Ergebnis einzelner medizinischer Fachgutachten, beantwortet werden; maßgeblich hiefür ist ausschließlich das zusammenfassende Leistungskalkül.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0083824

Dokumentnummer

JJR_19910312_OGH0002_010OBS00076_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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