Norm
ASVG §99Rechtssatz
Die Frage, ob im Zustand des Versicherten eine Besserung eingetreten ist, die die Entziehung der Leistung rechtfertigt, kann nicht ausgehend vom Ergebnis einzelner medizinischer Fachgutachten, beantwortet werden; maßgeblich hiefür ist ausschließlich das zusammenfassende Leistungskalkül.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0083824Dokumentnummer
JJR_19910312_OGH0002_010OBS00076_9100000_001