RS OGH 1991/3/12 10ObS61/91, 10ObS246/91, 10ObS150/89, 10ObS397/90, 10ObS13/93, 10ObS1/96, 10ObS222/

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Veröffentlicht am 12.03.1991
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Norm

ZPO §235 E
ZPO §405 DIIIa3
ZPO §423

Rechtssatz

Wird die nicht gänzliche Erledigung des Klagebegehrens durch das Ersturteil vom Kläger weder in der Berufung noch in der Revision gerügt, ist davon auszugehen, dass der nicht erledigte Teil aus dem Verfahren ausgeschieden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0039606

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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