Norm
StPO §296Rechtssatz
Kann dem Angeklagten die Ladung nicht zugestellt werden, so ist der Gerichtstag auf die Verhandlung und Entscheidung über die Nichtigkeitsbeschwerde einzuschränken (so schon 9 Os 3/87).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0100478Dokumentnummer
JJR_19910312_OGH0002_0140OS00009_9100000_001