Norm
ASGG §65 Abs1 Z1Rechtssatz
Das Bestehen einer Formalversicherung darf von den Gerichten auch in einer Rechtsstreitigkeit nach § 65 Abs 1 Z 1 ASGG als Vorfrage beurteilt werden. Bei der Feststellung des Bestehens einer Formalversicherung handelt es sich zwar um eine Verwaltungssache im Sinne des nach § 182 BSVG auch bei der Durchführung dieses Bundesgesetzes geltenden § 355 ASVG, jedoch nicht um die in § 355 Z 1 ASVG genannte Feststellung der Versicherungspflicht, der Versicherungsberechtigung sowie des Beginnes und Endes der Versicherung. Nur diese Vorfragen sind jedoch gemäß § 74 Abs 1 ASGG der Beurteilung durch das Gericht entzogen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085480Dokumentnummer
JJR_19910312_OGH0002_010OBS00040_9100000_004