RS OGH 1991/3/12 14Os140/90, 13Os50/16a

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Veröffentlicht am 12.03.1991
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Norm

StGB §168

Rechtssatz

Bei einem Kartenspiel sind Gewinn und Verlust dann (zumindest) vorwiegend vom Zufall abhängig, wenn Erfolg oder Misserfolg überwiegend von den jedem einzelnen Spieler zugeteilten Karten abhängig sind und dem einzelnen Spieler kaum entscheidende Gestaltungsmöglichkeiten und Einflussmöglichkeiten auf den Spielausgang offen stehen, weil die jeweils nicht an ihn ausgeteilten Karten für ihn verdeckt bleiben oder ihm im Spielverlauf selbst nicht bekannt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094685

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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