Norm
ABGB §864aRechtssatz
Gegen die für die Art des Rechtsgeschäftes typischen Vertragsbestimmungen kann auch ein unerfahrener Vertragspartner nicht ins Treffen führen, er sei von ihnen überrascht worden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0014610Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.02.2022