RS OGH 1991/3/20 3Ob509/91, 1Ob2329/96y, 1Ob111/02h, 7Ob102/02d, 8Ob163/02g, 9Ob8/03x, 10Ob306/02a,

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.1991
beobachten
merken

Norm

ABGB §180a Abs1 Satz1

Rechtssatz

Auch bei der Erwachsenenadoption ist Voraussetzung für die Bewilligung, daß eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechende Beziehung besteht oder hergestellt werden soll, doch darf dieses Erfordernis nicht überbetont werden; eine nähere persönliche Beziehung entspricht ihm.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 509/91
    Entscheidungstext OGH 20.03.1991 3 Ob 509/91
    Veröff: EFSlg 28/4
  • 1 Ob 2329/96y
    Entscheidungstext OGH 20.12.1996 1 Ob 2329/96y
    Auch; Veröff: SZ 69/292
  • 1 Ob 111/02h
    Entscheidungstext OGH 11.06.2002 1 Ob 111/02h
  • 7 Ob 102/02d
    Entscheidungstext OGH 12.06.2002 7 Ob 102/02d
    Beisatz: Auch eine (bloße, aber jedenfalls) nähere persönliche Beziehung wird unter Umständen als ausreichend erachtet. (T1)
  • 8 Ob 163/02g
    Entscheidungstext OGH 08.08.2002 8 Ob 163/02g
    Auch; nur: Auch bei der Erwachsenenadoption ist Voraussetzung für die Bewilligung, daß eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechende Beziehung besteht oder hergestellt werden soll. (T2)
  • 9 Ob 8/03x
    Entscheidungstext OGH 12.02.2003 9 Ob 8/03x
    Vgl auch; Beisatz: Wenngleich auch unter Erwachsenen die Eltern-Kind-Beziehung nicht überbetont werden darf, kann dieser Umstand nicht völlig übergangen werden. (T3)
  • 10 Ob 306/02a
    Entscheidungstext OGH 08.04.2003 10 Ob 306/02a
    Auch; Beis wie T3
  • 2 Ob 254/03x
    Entscheidungstext OGH 13.11.2003 2 Ob 254/03x
    Beisatz: Die von der Wahlmutter dem Wahlkind (ihrem Neffen) bereits seit Jahren zugeflossenen Geldzuwendungen können von dieser ebenso unverändert weiterhin vorgenommen werden, wie es auch keiner adoptionsrechtlichen Sonderstellung zur (allenfalls vorgesehenen) Erbeinsetzung des Neffen durch die Tante (oder deren noch lebende Mutter) bedarf. (T4)
  • 8 Ob 134/03v
    Entscheidungstext OGH 25.11.2003 8 Ob 134/03v
    Auch
  • 9 Ob 58/04a
    Entscheidungstext OGH 09.06.2004 9 Ob 58/04a
    Auch; Beisatz: Verwandtenbesuche allein oder auch im Zusammenhang mit Geldgeschenken reichen nicht hin, um daraus bereits auf ein solches Naheverhältnis schließen zu können. (T5)
  • 7 Ob 183/04v
    Entscheidungstext OGH 08.09.2004 7 Ob 183/04v
    Auch; Beis wie T3; Beisatz: Die Begründung (Herstellung) einer Eltern-Kind-Beziehung ist jedenfalls erforderlich und hängt regelmäßig von den Umständen des Einzelfalls ab. (T6)
  • 9 Ob 92/04a
    Entscheidungstext OGH 15.09.2004 9 Ob 92/04a
    Auch; Beisatz: Wenngleich die Eltern-Kind-Beziehung nicht überbetont werden darf, kann dieser Umstand auch nach der hier noch anzuwendenden Rechtslage vor der Neufassung des § 180a ABGB durch die Nov BGBl I Nr. 58/2004 nicht völlig übergangen werden. (T7)
  • 4 Ob 184/05w
    Entscheidungstext OGH 24.01.2006 4 Ob 184/05w
  • 10 Ob 45/06z
    Entscheidungstext OGH 13.06.2006 10 Ob 45/06z
    Vgl auch; Beis wie T7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0048766

Dokumentnummer

JJR_19910320_OGH0002_0030OB00509_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten