Norm
ABGB §180a Abs1 Satz1Rechtssatz
Auch bei der Erwachsenenadoption ist Voraussetzung für die Bewilligung, daß eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechende Beziehung besteht oder hergestellt werden soll, doch darf dieses Erfordernis nicht überbetont werden; eine nähere persönliche Beziehung entspricht ihm.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0048766Dokumentnummer
JJR_19910320_OGH0002_0030OB00509_9100000_001