Norm
ABGB §864aRechtssatz
Die Geltungskontrolle ist nicht allein auf Nebenabreden beschränkt, sondern umfasst auch Vertragsbestimmungen über die Begründung, Umgestaltung bzw. Erweiterung von Hauptpflichten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0014603Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.02.2022