Norm
ZPO §419 ERechtssatz
Ein Wiederaufnahmsklagebegehren kann grundsätzlich nur gegen die Parteien des Vorprozesses gerichtet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0044324Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.06.2017