Norm
StGB §201Rechtssatz
Typische Begleittat: Von einer Typizität der Unzuchtshandlung des Einführens einer Bierflasche in die Scheide der Frau als Begleiterscheinung eines Beischlafs kann keinesfalls gesprochen werden (echte Realkonkurrenz).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0095057Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.11.2021