RS OGH 1991/3/21 8Ob628/91, 8ObA27/10v

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Veröffentlicht am 21.03.1991
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Norm

ABGB §879 BIIm

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit übermäßiger zeitlicher Bindung kommt es auf andere Faktoren als das bloße Zeitübermaß an sich an. Es ist im Einzelfall die sich aus dem gesamten Vertragsinhalt ergebende Stellung und Rechtslage der Vertragspartner insbesondere in Rücksicht auf die Beschränkung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit zu beurteilen und auch der etwaige Missbrauch der wirtschaftlichen Verhandlungsübermacht eines Beteiligten zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0016691

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.03.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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