Norm
DSG §3 Z1Rechtssatz
Die Stellung eines Unternehmers als Betroffener kann auch durch die Verwendung von Daten seiner (primär davon betroffenen) Mitarbeiter begründet werden, die Rückschlüsse auf seine eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse (und damit auf seine Privatsphäre) zulassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0054124Dokumentnummer
JJR_19910405_OGH0002_0160OS00006_9100000_001