Norm
StGB §5 Abs1 BRechtssatz
Die Wortfolge "bewusst in Kauf nehmen" deckt (gerade noch) sowohl die Wissenskomponente als auch die Willenskomponente des bedingten Vorsatzes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0089032Zuletzt aktualisiert am
23.12.2009