Norm
FinStrG §33 Abs2 litaRechtssatz
Wissentliche Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer sind keine zwangsläufige Voraussetzung einer (versuchten) Abgabenhinterziehung durch unrichtige Umsatzsteuererklärungen; die Annahme wissentlichen Handelns bedarf daher einer gesonderten Begründung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0087042Dokumentnummer
JJR_19910409_OGH0002_0110OS00143_9000000_001