Norm
ASGG §54 Abs1Rechtssatz
In einem Verfahren über eine Feststellungsklage nach § 54 Abs 1 ASGG sind alle Sachverhaltsfeststellungen in Bezug auf jeden der berechtigten Dienstnehmer, deren Rechte oder Rechtsverhältnisse den Gegenstand des Prozesses bilden, zu treffen und diese Feststellungen rechtlich zu beurteilen. Eine solche Konkretisierung des Sachverhalts ist auch für die faktische Wirkung der Entscheidung auf allfällige von den Dienstnehmern zu erhebende Leistungsansprüche erforderlich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085579Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.08.2022