RS OGH 1991/4/10 2Ob515/91

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Veröffentlicht am 10.04.1991
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Norm

MRG §8 Abs2
MRG §27 Abs1 Z5

Rechtssatz

Ist über die Frage der Zulässigkeit von Veränderungen des Miethauses zu entscheiden, die den Bestandgegenstand des Mieters selbst nicht betreffen, so liegt keine Streitigkeit vor, die nach § 8 Abs 2 MRG zu beurteilen und daher in das besondere außerstreitige Verfahren nach dem MRG verwiesen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0069451

Dokumentnummer

JJR_19910410_OGH0002_0020OB00515_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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