RS OGH 1991/4/10 2Ob11/91

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Veröffentlicht am 10.04.1991
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Norm

ABGB §1311 IIa
StVO §52 litb Z22

Rechtssatz

Der Schutzzweck des § 52 lit b Z 22 StVO umfaßt nicht die Verbesserung der Verkehrssicherheit, die sich daraus ergeben kann, daß Kraftfahrzeuge bei Verwendung von Schneeketten technisch gefahrlos nur eine geringere als sonst mögliche Fahrgeschwindigkeit einhalten können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0027406

Dokumentnummer

JJR_19910410_OGH0002_0020OB00011_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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