Norm
ABGB §140 Abs1 AaRechtssatz
Im Unterhaltsbemessungsverfahren müssen auch andere gesetzliche Unterhaltspflichten des in Anspruch genommenen Unterhaltsschuldners, gleichgültig, ob sie bereits tituliert sind oder nicht, derart berücksichtigt werden, dass zunächst zur Wahrung der Gleichmäßigkeit aller im Prinzip gleichberechtigten gesetzlichen Unterhaltsansprüche von der für alle Unterhaltspflichten zur Verfügung stehende gemeinsamen Unterhaltsbemessungsgrundlage auszugehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047364Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.06.2016