Norm
ABGB §140 AaRechtssatz
Die Beteiligung der konkurrierenden Unterhaltsberechtigung an den verfügbaren Unterhaltsmitteln richtet sich dann nach dem Stand der einzelnen Unterhaltsberechtigten (Ehegatte, Eltern, Kinder, Enkelkinder) und - bei gleichem Stand - nach Alter, Bedarf usw. Nur eine solche nach diesen Prinzipien gerechte Verteilung des für alle Unterhaltsverpflichtungen insgesamt zur Verfügung stehenden Betrages lässt eine angemessene Teilnahme aller Unterhaltsberechtigten an den Lebensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047323Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.06.2013