RS OGH 1991/4/18 7Ob515/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.1991
beobachten
merken

Norm

ABGB §1168a
ABGB §1304 D

Rechtssatz

Ein Werkbesteller, der zur Abwicklung seiner Vertragsbeziehung mit dem Unternehmer einen Sachverständigen beizieht, hat auch für dessen Fachkunde einzustehen, weil dieser die Pflichten des Bauherrn bei der Koordination der Bauarbeiten vornimmt. Dem sachkundigen Bevollmächtigten des Geschädigten ist aber dann ein Mitverschulden anzulasten, wenn dessen Anweisungen verfehlt waren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0022028

Dokumentnummer

JJR_19910418_OGH0002_0070OB00515_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten