Norm
ABGB §1168aRechtssatz
Ein Werkbesteller, der zur Abwicklung seiner Vertragsbeziehung mit dem Unternehmer einen Sachverständigen beizieht, hat auch für dessen Fachkunde einzustehen, weil dieser die Pflichten des Bauherrn bei der Koordination der Bauarbeiten vornimmt. Dem sachkundigen Bevollmächtigten des Geschädigten ist aber dann ein Mitverschulden anzulasten, wenn dessen Anweisungen verfehlt waren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0022028Dokumentnummer
JJR_19910418_OGH0002_0070OB00515_9100000_001