RS OGH 1991/4/23 4Ob25/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.1991
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Norm

ZPO §402

Rechtssatz

Auch Beschlüsse, mit denen über Anträge auf einstweilige Verfügung entschieden wird, erwachsen in materielle Rechtskraft; bei abweisenden Beschlüssen ist allerdings der Umfang der Rechtskraft durch den Abweisungsgrund bestimmt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0040881

Dokumentnummer

JJR_19910423_OGH0002_0040OB00025_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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