Norm
ZPO §402Rechtssatz
Auch Beschlüsse, mit denen über Anträge auf einstweilige Verfügung entschieden wird, erwachsen in materielle Rechtskraft; bei abweisenden Beschlüssen ist allerdings der Umfang der Rechtskraft durch den Abweisungsgrund bestimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0040881Dokumentnummer
JJR_19910423_OGH0002_0040OB00025_9100000_001