Norm
ASVG §255 Abs3 DdRechtssatz
Ein nicht überwiegend in erlernten (angelernten) Berufen tätig gewesener Versicherter darf nach § 255 Abs 3 ASVG auf Angestelltentätigkeiten verwiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085005Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.06.2013