RS OGH 1991/4/24 9ObA49/91

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Veröffentlicht am 24.04.1991
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Norm

DHG §2

Rechtssatz

Wenn der wirtschaftliche Vorteil der Verwendung des Dienstfahrzeuges im Konkreten Fall sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber zugute kommt, kann eine entsprechende Schadensteilung in Frage kommen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0054570

Dokumentnummer

JJR_19910424_OGH0002_009OBA00049_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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