Norm
ASGG §61Rechtssatz
Der Empfänger der aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils gezahlten Geldleistung kann im Falle der (endgültigen) Abänderung dieses Urteils dem Rückforderungsanspruch des Leistenden nicht den Einwand gutgläubigen Verbrauchs entgegensetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085764Dokumentnummer
JJR_19910424_OGH0002_009OBA00042_9100000_005