RS OGH 1991/4/24 9ObA42/91, 9ObA283/99d

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Veröffentlicht am 24.04.1991
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Norm

ASGG §61

Rechtssatz

Der Empfänger der aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils gezahlten Geldleistung kann im Falle der (endgültigen) Abänderung dieses Urteils dem Rückforderungsanspruch des Leistenden nicht den Einwand gutgläubigen Verbrauchs entgegensetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085764

Dokumentnummer

JJR_19910424_OGH0002_009OBA00042_9100000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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