RS OGH 1991/4/30 10ObS95/91, 6Ob108/13w

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Veröffentlicht am 30.04.1991
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Norm

ZPO §273

Rechtssatz

Die Rüge der Nichtanwendung des § 273 ZPO ist nur dann erfolgversprechend, wenn das Erstgericht infolge der Nichtanwendung dieser Gesetzesstelle ein abweisendes Urteil gefällt und dies mit der Beweislast des Klägers begründet hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0040504

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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