Norm
MRG §8 Abs2Rechtssatz
Gegenstand des außerstreitigen Verfahrens nach § 37 Abs 1 Z 5 MRG ist nur das Duldungsbegehren des Vermieters, nicht aber eine allfällige Räumungspflicht des Mieters die dadurch entstehen könnte, daß dem Antrag des Vermieters auf Änderung - hier: Verkleinerung - des Mietgegenstandes stattgegeben wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0069460Zuletzt aktualisiert am
02.09.2009