Norm
WEG 1975 §17 Abs2Rechtssatz
Die Meinung, der in § 17 Abs 2 WEG 1975 normierte Rechnungslegungsanspruch gegen den Verwalter stehe nicht nur dem Wohnungseigentümer, sondern auch dem Wohnungseigentumsbewerber zu, wird zwar von einem Teil der Lehre vertreten, von der Judikatur jedoch abgelehnt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0083510Dokumentnummer
JJR_19910430_OGH0002_0050OB00007_9100000_001