Norm
ASGG §67Rechtssatz
Auch wenn der Sozialversicherungsträger seinen den Leistungsantrag abweisenden Bescheid nur damit begründet hat, daß der Antragsteller nicht invalid sei, kann im Verfahren vor dem Sozialgericht eingewendet werden, daß auch die Wartezeit nicht erfüllt sei.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085600Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.07.2021