RS OGH 1991/5/8 3Ob510/91

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Veröffentlicht am 08.05.1991
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Norm

MRG §10 Abs5

Rechtssatz

Es schadet dem Hauptmieter nicht, wenn er seinen Anspruch schon vor einer einvernehmlichen Auflösung des Mietverhältnisses oder vor seiner Aufkündigung anzeigt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070110

Dokumentnummer

JJR_19910508_OGH0002_0030OB00510_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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