Norm
ABGB §145 Abs1Rechtssatz
Die Berufsausübung durch den Vater allein kann keinen Grund bilden, ihm die Obsorge für das Kind auch nur teilweise zu versagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047984Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.08.2020