RS OGH 1991/5/17 5Ob26/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.1991
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Norm

ABGB §431
ABGB §841 ff

Rechtssatz

Hinsichtlich des eingeantworteten Erben haben Judikatur und Lehre zwar den außerbücherlichen Eigentumserwerb anerkannt ( EvBl 1991/31 mwN ) ; hinsichtlich der Teilung oder Aufhebung einer Miteigentumsgemeinschaft sind sich jedoch Judikatur und Lehre ebenso einig, daß sie lediglich Erwerbsmittel für die Anteile der übrigen Teilhaber sind und zur Vollendung des Erwerbs ( Begründung des Alleineigentums ) die Übergabe ( bei verbücherten Liegenschaften also die Einverleibung iS des § 431 ABGB ) erforderlich ist. Das gilt für den Teilungsvertrag als auch für den Urteilsspruch.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 26/91
    Entscheidungstext OGH 17.05.1991 5 Ob 26/91
    EvBl 1992,69 = NZ 1991,251 ( Hofmeister, 255 )

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0011277

Dokumentnummer

JJR_19910517_OGH0002_0050OB00026_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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