Norm
ABGB §431Rechtssatz
Hinsichtlich des eingeantworteten Erben haben Judikatur und Lehre zwar den außerbücherlichen Eigentumserwerb anerkannt ( EvBl 1991/31 mwN ) ; hinsichtlich der Teilung oder Aufhebung einer Miteigentumsgemeinschaft sind sich jedoch Judikatur und Lehre ebenso einig, daß sie lediglich Erwerbsmittel für die Anteile der übrigen Teilhaber sind und zur Vollendung des Erwerbs ( Begründung des Alleineigentums ) die Übergabe ( bei verbücherten Liegenschaften also die Einverleibung iS des § 431 ABGB ) erforderlich ist. Das gilt für den Teilungsvertrag als auch für den Urteilsspruch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0011277Dokumentnummer
JJR_19910517_OGH0002_0050OB00026_9100000_001