Norm
GBG §53Rechtssatz
Da die Veräußerung des mit Ehegattenwohnungseigentum verbundenen Mindestanteils ein gemeinsames Vorgehen der Teilhaber erfordert, gilt dies auch für die Einbringung eines Gesuches um Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0060801Dokumentnummer
JJR_19910517_OGH0002_0050OB00026_9100000_002