Norm
MRK Art6 Abs1 II3Rechtssatz
EGMR 23.5.1991, 6/1990/197/257 (Oberschlick)
Die Nichteinhaltung einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift über den Ausschluß von Richtern, die dazu dient, Zweifel an der Unparteilichkeit dieser Richter auszuschalten, indiziert eine Verletzung des Rechts auf ein unparteiisches Gericht gemäß Art 6 Abs 1 MRK. Der Verzicht auf Konventionsrechte muß - sofern er überhaupt zulässig ist - eindeutig feststehen.
Veröff: EuGRZ 1991,216
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1991:RS0105612Dokumentnummer
JJR_19910523_AUSL000_000EMR00006_9000000_001