RS OGH 1991/5/23 7Ob535/91, 6Ob20/95, 6Ob173/98d, 6Ob208/98a, 6Ob246/00w, 6Ob265/09b, 6Ob114/11z, 6O

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Veröffentlicht am 23.05.1991
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Norm

ABGB §1330 A Abs1
ABGB §1330 BI Abs1

Rechtssatz

Ob ein Ausdruck den Tatbestand nach § 1330 Abs 1 ABGB erfüllt, kann nur aus dem Zusammenhang, in dem er gebraucht wurde, beurteilt werden. Der bloße, aus diesem Zusammenhang herausgehörte Wortsinn ist hiefür nicht ausreichend.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0031857

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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