Norm
ABGB §1311 IIbRechtssatz
Zwischen einem Verstoß gegen § 23 Abs 6 StVO und dem Schaden, der dadurch entsteht, daß ein Fahrzeug an die Rückseite des abgestellten Anhängers stößt, besteht kein Rechtswidrigkeitszusammenhang.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0027443Dokumentnummer
JJR_19910529_OGH0002_0020OB00019_9100000_001