Norm
AHG §1 CcRechtssatz
Der Übernahmswerber hat Anspruch auf Genehmigung seines Anbotes, sofern es den gesetzlichen festgelegten Bedingungen entspricht, so daß bei einer Verletzung von Vorschriften der EO und einem dadurch bei ihm eingetretenen Schaden der Rechtswidrigkeitszusammenhang gegeben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0002966Dokumentnummer
JJR_19910605_OGH0002_0010OB00016_9100000_003