Norm
ABGB §1168Rechtssatz
Beim Werkvertrag konkurriert, wenn eine Abnahmepflicht des Werkes durch den Besteller nicht vereinbart ist, aus der Tatsache der Auftragsvereitlung durch den Besteller allein, mit dem Anspruch des Unternehmers auf das (eingeschränkte) Entgelt kein gesonderter Schadenersatzanspruch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0021805Dokumentnummer
JJR_19910605_OGH0002_0010OB00642_9000000_003