Norm
AHG §1 CaRechtssatz
Unvertretbar ist die Rechtsansicht jedenfalls dann, wenn die anzuwendende gesetzliche Bestimmung eindeutig ist und zudem höchstrichterliche Rechtsprechung zur Verfügung steht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0049969Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.08.2018