Norm
ABGB §1002Rechtssatz
Beim Baubetreuungsvertrag übernimmt der Baubetreuer für den Bauherrn die Durchführung des Bauvorhabens in technischer, wirtschaftlicher und finanzieller Beziehung. Es handelt sich um ein Schuldverhältnis, in dem verschiedene Vertragselemente wie Werkvertrag und Geschäftsbesorgung enthalten sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0019534Dokumentnummer
JJR_19910605_OGH0002_0010OB00563_9100000_001