RS OGH 1991/6/5 1Ob563/91, 7Ob91/99d

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Veröffentlicht am 05.06.1991
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Norm

ABGB §1002
ABGB §1151 IB
ABGB §1165 D

Rechtssatz

Beim Baubetreuungsvertrag übernimmt der Baubetreuer für den Bauherrn die Durchführung des Bauvorhabens in technischer, wirtschaftlicher und finanzieller Beziehung. Es handelt sich um ein Schuldverhältnis, in dem verschiedene Vertragselemente wie Werkvertrag und Geschäftsbesorgung enthalten sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0019534

Dokumentnummer

JJR_19910605_OGH0002_0010OB00563_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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