Norm
StPO §258 Abs2 CRechtssatz
Es ist kriminalistische Erfahrungstatsache, daß die Verfolgung von Spuren durch Suchhunde von der Bodenbeschaffenheit, und zwar vorwiegend von deren Durchsetzung mit organischen Substanzen, abhängig ist, und demnach bei trockenem Asphaltboden oder Steinboden so gut wie niemals zu einem Erfolg führt und sich eine Fährte selbst auf nassem Asphaltboden oder Steinboden nur kurze Zeit hält (Manfred Müller, Der leistungsstarke Fährtenhund 3.Auflage, 38 f; Konrad Most,
Die Abrichtung eines Hundes 15.Auflage, 184 f).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0098500Dokumentnummer
JJR_19910606_OGH0002_0150OS00055_9100000_001