Norm
ABGB §1165 DRechtssatz
Die Unterscheidung zwischen Erfüllungsgehilfen und eigenverantwortlichen Substituten ist danach zu treffen, ob der Unternehmer trotz Weitergabe von Arbeiten an Dritte alleiniger Vertragspartner des Werkbestellers geblieben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0021679Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.06.2013