Norm
MRG §3 Abs3Rechtssatz
Können dem Vermieter nur Arbeiten aufgetragen werden, die der Beseitigung von Baugebrechen, die die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährden, dienen, so ist das bloß auf "Reparatur einer Dachkonstruktion, einer Stahlbetondecke oder einer eingestürzten Decke" gerichtete Leistungsbegehren und dementsprechend auch der darauf gerichtete gerichtliche Leistungsauftrag nicht hinlänglich individualisiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0037441Dokumentnummer
JJR_19910611_OGH0002_0050OB00061_9100000_001