Norm
ASVG §255 Abs1 BaRechtssatz
Ein Versicherter, der in mehreren erlernten (angelernten) Berufen tätig war, verfügt über vielfältigere Ausbildung, Kenntnisse und Fähigkeiten als ein nur in einem Beruf tätig gewesener. Er darf daher in allen Berufssparten verwiesen werden, auf die sich sein Berufsschutz erstreckt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0084523Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.08.2015