RS OGH 1991/6/12 2Ob26/91, 2Ob25/91, 2Ob24/91, 2Ob35/91 (2Ob36/91), 2Ob40/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.1991
beobachten
merken

Norm

KHVG 1987 §2
Haager Übk über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendendende Recht Art9

Rechtssatz

Den durch einen Unfall im Ausland geschädigten Personen steht ein unmittelbares Klagerecht gegen den Versicherer des Haftpflichtigen dann zu, wenn ein solches Recht nach dem gemäß Art 3, 4 oder 5 des Haager Übk über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht zusteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0065822

Dokumentnummer

JJR_19910612_OGH0002_0020OB00026_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten