Norm
ABGB §140 AaRechtssatz
Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wonach der Unterhaltsanspruch eines bereits selbsterhaltungsfähigen Kindes wiederaufleben kann, wenn es sich nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung zu einer weiteren Ausbildung entschließt, um offenkundig bessere berufliche Fortkommensmöglichkeiten zu erlangen, woran jedoch ein strenger Maßstab anzulegen ist (SZ 51/90; EFSlg 45661/2; EFSlg 49944), können wegen der im Gesetz vorgesehenen Anspannung nicht zu einer Entlastung eines Unterhaltspflichtigen, der sich zu einer weiteren Ausbildung entschließt, führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047319Zuletzt aktualisiert am
31.03.2009