RS OGH 1991/6/18 11Os55/91 (11Os56/91)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.06.1991
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Norm

StVO §3 B1d
StVO §19 AIIa
StVO §19 Abs7 BVII

Rechtssatz

Dem Vertrauensgrundsatz des § 3 StVO entsprechend darf ein an sich Wartepflichtiger (gegenüber einem für ihn noch nicht sichtbaren, an sich aber im Vorrang befindlichen Fahrzeug) davon ausgehen, daß sich der Lenker des bevorrangten (aber noch nicht wahrnehmbaren) Fahrzeuges vorschriftsmäßig verhalten, vor allem die zulässige Geschwindigkeit nicht überschreiten und auch das Gebot des Fahrens auf Sicht (§ 20 Abs 1 StVO) beachten werde.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 55/91
    Entscheidungstext OGH 18.06.1991 11 Os 55/91

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0073282

Dokumentnummer

JJR_19910618_OGH0002_0110OS00055_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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