Norm
EO §35 KRechtssatz
Mit Erinnerungen gegen den Verteilungsentwurf kann ein Oppositionstatbestand im Sinne des § 35 EO nicht geltend gemacht werden, denn diese können nur gegen festgestellte Forderungen erhoben werden und müssen sich auf einen nach Forderungsfeststellung entstandenen Tatbestand gründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0001887Dokumentnummer
JJR_19910620_OGH0002_0080OB00004_9000000_001