Norm
ABGB §833 D1Rechtssatz
Infolge unzulässiger Einbeziehung der Hausbesorgerwohnung in die Nutzwertberechnung ist bei Neufestsetzung der Jahresmietwerte eine Ausgleichspflicht denkbar. Solange aber weder eine Neufestsetzung der Werte erfolgt ist noch die sich daraus ergebenden Verschiebungen in den Liegenschaftsanteilen stattgefunden haben, hat der Wohnungseigentümer, dessen Eigentumswohnung dem Hausbesorger zur Verfügung gestellt wurde, keinen Ersatzanspruch gegen die übrigen Wohnungseigentümer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0013557Dokumentnummer
JJR_19910625_OGH0002_0050OB00001_9100000_001